Wir leisten…

… im Auftrag der Jugendämter des Kreises Rendsburg-Eckernförde und der weiteren umliegenden Kreise:

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 SGB VIII

Die Aufgabe der SPFH ist es, die Erziehung in der Familie zu initiieren, zu stärken, aufzubauen und zu begleiten. Dabei soll die natürliche Pflicht der Erziehungsberechtigten zur Pflege und Erziehung unterstützt werden, um damit weitergehende Eingriffe, wie der Herausnahme von Kindern aus Familien, entgegenzuwirken.

Das Wohl des Kindes steht immer im Mittelpunkt!

Hilfen für Kinder:

  • Unterstützung im Bildungsbereich
  • Stärkung des Selbstbewusstseins
  • Freizeitangebote erschließen, ermöglichen und erleben
  • Förderung und Erschließung selbst gewählter Interessen
  • Angebot von Gespräch, Vertrauen und Beziehung

Hilfen für Erziehende:

  • Stärkung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz
  • Stärkung der Kommunikationsfähigkeiten
  • Unterstützung bei der Wahrnehmung von Frühuntersuchungen, Arztterminen, etc.
  • Unterstützung bei einer gesunden Ernährung
  • Unterstützung in der Wahrnehmung von Pflichten, wie Elternabende in Schulen oder Kindergärten
  • Stärkung bei der Lebensplanung und Haushaltsführung usw.
Erziehungsbeistandschaft mit systemischer Grundhaltung der erzieherischen Hilfen nach §§ 30 SGB VIII

Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Minderjährige und junge Erwachsene, die eine intensive und langfristige Unterstützung und Begleitung in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung benötigen.

Wir bieten Eltern Erziehungsbeistandschaft mit systemischer Grundhaltung der erzieherischen Hilfen nach §§ 30 SGB.

Besonderheiten der Erziehungsbeistandschaft

Unsere Beratung umfasst mehr als nur die Problematiken von Kindern und Jugendlichen. Sie schließt familien- bzw. systemorientiert alle Lebenswelten der Familie, Schule, des Freundeskreises und des Wohnumfeldes mit ein.

Unsere Ziele:

  • Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
  • Stabilisierung und Verbesserung der Lebenssituation
  • Weiterentwicklung der persönlichen Kompetenz
  • Modellhaftes Lernen
  • Befähigung des Jugendlichen, zukünftige Hilfen in einer eigenständigen Form einzufordern
  • Befähigung des Kindes/Jugendlichen, zukünftige Probleme durch eigene Kraft zu bewältigen
  • Beratung und Unterstützung der Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

Im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sind wir ambulant aufsuchend für Familien mit Kindern oder Jugendlichen, die eine soziale Anpassungsstörung oder seelisch bedingte Handicaps haben, tätig. Unser Ziel ist es allen Betroffenen den Umgang mit Störungsbildern und die Selbsthilfemöglichkeiten auf dem Weg zu einem seelischen Gleichgewichtsgefühl zu fördern. Die Wiederteilhabe am gesellschaftlichen Leben steht hierbei im Mittelpunkt.

Ambulant Betreutes Wohnen für Erwachsene nach §§ 53 ff SGB X in Verb. mit §§ 123 ff SGB IX

Für Menschen mit seelischen und/oder geistig oder körperlichen Handicaps bieten wir durch Beratung, Begleitung und Unterstützung mit konkreten alltagsrelevanten Angeboten im Bereich des ambulant betreuten Wohnens eine Möglichkeit, dem Ziel – ein eigenständiges Leben in der eigenen Wohnung und eine Teilhabe an der Gemeinschaft (Gesellschaft) zu haben und/oder zu ermöglichen bzw- zu erhalten – näherzukommen.

Es handelt sich um ein selbstbestimmtes Hilfeangebot, welches über die Ämter für Eingliederungshilfen beantragt werden kann.

 
Die Betreuung durch eine/n feste/n Bezugsbetreuer*in findet durch terminierte Kontakte in der eigenen Wohnung und/oder im Sozialraum (außerhäuslich) statt. Form, Intensität und Ziele der Betreuung orientieren sich nach den Ressourcen, Kompetenzen und Bedürfnissen des Einzelnen und werden vom Antragsteller/Hilfesuchenden mit dem Amt für Eingliederungshilfen in einem Hilfeplangespräch besprochen und festgeschrieben.

Wir bieten Ihnen Begleitung und Unterstützung:

  • Bei der Alltagsbewältigung und Selbstversorgung
  • Bei der Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
  • Bei Ämter- und Behördengängen
  • Bei der Inanspruchnahme von medizinischen, therapeutischen und suchtbezogenen Hilfen
  • Bei lebenspraktischen Problemen wie Haushaltsplanung, Umgang mit Geld …
  • Bei der Stärkung der Selbstbehauptung und sozialer Kompetenzen
  • Beim Aufbau, Wiederherstellung und Aufrechterhaltung sozialer Kontakte zur Familie, Freunden und Kollegen
  • Bei der Beschaffung und Erhaltung der Wohnung
  • Beim Finden von Arbeit und sinnvoller Beschäftigung
  • Bei Krisen, Rückfällen
  • Beim Umgang mit einer psychischen Erkrankung, Sucht oder Handicaps
  • Beim Erreichen von Abstinenz bei Suchtproblematiken (Drogen, Alkohol, Tabletten, Computer)
  • Beim Entwickeln eines Notfallkoffers
  • Beim Herausarbeiten und Trainieren von Sozialkompetenzen

Sollten eine oder mehrere dieser Leistungen für Sie in Frage kommen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihnen eine unserer Leistungen zusteht und wie sich die Kostenabwicklung in ihrem Fall gestalten würde, können sich sich selbstverständlich ebenfalls mit uns in Verbindung setzen. Sei es per E-Mail, über das Formular auf der Kontaktseite oder mittels eines unverbindlichen Beratungstermins während unserer Montagssprechstunde.

„Jede Krise birgt eine Chance und es gibt mindestens 3 Lösungen.“ (unbekannt)